Bundesrat will Entnahme von Problemwölfen erleichtern

Der Bundesrat will den Abschuss von Problemwölfen erleichtern und erlaubt künftig unter bestimmten Bedingungen auch Eingriffe während der Schonzeit sowie in Jagdbanngebieten, wenn Wölfe wiederholt Nutztiere angreifen oder Menschen gefährden.

Künftig sollen in der Schweiz auch während der Schonzeit sowie in Schutzgebieten gezielt Problemwölfe abgeschossen werden können. Symbolbild: KI-generiert/ChatGPT

Text: J&N
Quelle: Der Schweizerische Bundesrat

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Jagdgesetzes eröffnet. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen den Umgang mit sogenannten Problemwölfen. Künftig sollen unter bestimmten Voraussetzungen einzelne Wölfe aus Rudeln ganzjährig entnommen werden können. Zudem sollen Eingriffe auch in eidgenössischen Jagdbanngebieten möglich werden.

Umsetzung zweier Parlamentsaufträge

Mit der Gesetzesanpassung setzt der Bundesrat zwei Motionen um, die das Parlament 2025 angenommen hatte. Dabei handelt es sich um die Motion «Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten zulassen» von Ständerätin Friedli sowie die Motion «Im Rudel lebender Problemwolf. Handeln muss möglich sein!» von Ständerat Broulis. Wie aus der Medienmitteilung hervorgeht, sollen künftig einzelne Wölfe, die trotz Schutzmassnahmen wiederholt Nutztiere angreifen oder Menschen gefährden, auch dann entnommen werden können, wenn sie einem Rudel angehören. Dies soll neu während des ganzen Jahres möglich sein.

Nach geltendem Recht geniessen Wölfe, die Teil eines Rudels sind, zwischen dem 1. Februar und dem 31. Mai einen besonderen Schutz. In dieser Zeit seien Eingriffe grundsätzlich ausgeschlossen, ausser bei einer «schweren und unmittelbar drohenden Gefahr für Menschen», heisst es in der Mitteilung.

Der Bundesrat begründet die Revision damit, dass selbst bei wiederholten Angriffen auf geschützte Nutztiere während dieser Monate derzeit keine Eingriffe in Wolfsrudel möglich seien. Gemäss erläuterndem Bericht soll der neue Artikel 12 Absatz 2ter des Jagdgesetzes deshalb Massnahmen gegen einzelne Wölfe eines Rudels erlauben, die wiederholt Herdenschutzmassnahmen überwinden oder Menschen gefährden. Dabei müsse dem Schutz von Jungtieren weiterhin Rechnung getragen werden. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass die Monate Februar bis Mai in die Fortpflanzungs- und Wurfzeit fallen.

Jagdbanngebiete eingeschlossen

Eine weitere Neuerung betrifft die eidgenössischen Jagdbanngebiete. Dort ist der Abschuss von Wölfen als geschützte Art heute grundsätzlich verboten. Künftig sollen Entnahmen auch innerhalb dieser Schutzgebiete möglich sein, wenn Wölfe wiederholt fachgerecht umgesetzte Herdenschutzmassnahmen überwinden oder Menschen gefährden. Der erläuternde Bericht sieht vor, dass Eingriffe bei «mindestens zwei Angriffen» auf geschützte Herden erfolgen können, sofern dadurch ein erheblicher Schaden entstanden ist. Gleichzeitig werde betont, dass die Schutzziele der Jagdbanngebiete nicht beeinträchtigt werden dürften.

Im Einklang mit internationalen Verpflichtungen

Nach Angaben des Bundesrates steht die vorgeschlagene Gesetzesänderung im Einklang mit den internationalen Konventionen, denen die Schweiz beigetreten ist. Die vorgesehenen Regelungen würden den Erhalt der Art Wolf nicht gefährden, da sie auf einzelne Problemtiere beschränkt seien und keine generelle Erleichterung der Bestandesregulierung bedeuteten.

Die Vernehmlassung zur Teilrevision des Jagdgesetzes läuft bis zum 16. Oktober 2026. Anschliessend wird der Bundesrat die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und über das weitere Vorgehen entscheiden.

24.06.2026

weitere spannende Artikel

Einbruch in Solothurner Waffengeschäft – Täterschaft auf der Flucht
Schadenstiftender Wolf erlegt
Bogenjagd in der Schweiz im Fokus