Der Wolf im Kanton Wallis – eine Bilanz



Der Kanton Wallis zieht Bilanz über die Präsenz und die Regulierung des Wolfs. Während der reaktiven und proaktiven Regulierung wurden 36 Wölfe entnommen.

Der Kanton Wallis zieht Bilanz zur Wolfssituation. Symbolbild: pexels.com

Quelle: Kanton Wallis

Im Jahr 2024 wurden 61 Wölfe (28 Weibchen, 31 Männchen und 2 unbestimmtes Individuum; 71 im Jahr 2023) durch DNA-Analysen formell identifiziert, darunter 36 neue Individuen. Von der Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) des Kantons Wallis wurden 11 Rudel (2 grenzüberschreitend), davon 9 mit Reproduktion bestätigt. Im Jahr 2024 wurden 341 Nutztiere vom Wolf getötet, davon 265 im Oberwallis (bei 79 Angriffen) und 76 im Unterwallis (bei 33 Angriffen). Im Rahmen der reaktiven Wolfsregulierung wurden zwei Einzelabschussbewilligungen in der Region Goms-Aletsch durch den Vorsteher des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) Frédéric Favre erteilt, nachdem die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt waren, schreibt der Kanton Wallis in einer Medienmitteilung.

Die Entschädigung von Nutztierrissen infolge eines Grossraubtierangriffs beläuft sich fürs Jahr 2024 auf rund 227 000 Franken (210 000 Franken im Jahr 2023). Im Jahr 2024 wurden mehr als 16 400 Arbeitsstunden für das Wolfsmanagement und die Wolfsregulierung aufgewendet (14 500 Stunden im Jahr 2023). 

Proaktive Regulierung 

Der Kanton regulierte auch proaktiv die Bestände von Wolfsrudeln gemäss der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (JSV) von 2023. Ziel war es, Konflikte in Problemgebieten zu minimieren, in denen Wölfe Schutzmassnahmen für Nutztierherden umgehen, eine Gefahr für den Menschen darstellen und/oder regionale Bestände von wildlebenden Huftieren gefährden, schreiben die Verantwortlichen weiter.

So beantragte die DJFW beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Bewilligung für die vollständige Entnahme von fünf Rudeln. Das BAFU hat die Bewilligung für diese fünf Rudel erteilt, genauer gesagt für die Rudel Nanz, Augstbord, Hérens-Mandelon, Les Toules und Nendaz-Isérables. Alle Individuen, die sich innerhalb den fünf vom BAFU bewilligten Abschussperimetern befanden, durften während der proaktiven Regulierungsperiode erlegt werden. So wurden vom 1. September 2024 bis zum 31. Januar 2025 34 Wölfe in diesen fünf bewilligten Gebieten entnommen (9 im Streifgebiet des Nanz-Rudels; 8 im Streifgebiet des Augstbord-Rudels; 3 im Streifgebiet des Hérens-Mandelon-Rudels; 6 im Streifgebiet des Les Toules-Rudels; 8 im Streifgebiet des Nendaz-Isérables-Rudels). 

Insgesamt wurden 27 Abschüsse von Berufswildhütern durchgeführt. Diese wurden begleitet von einer Unterstützungsgruppe Jagd (UGJ), bestehend aus spezialisierten Jägern unter der Verantwortung der DJFW. Die befugten Jäger ihrerseits führten 7 Entnahmen im Rahmen der ordentlichen Jagd durch. Diese Jäger sowie die Mitglieder der UGJ waren im August 2024 speziell dafür ausgebildet worden. 

Gemäss der neuen JSV, die am 1. Februar 2025 in Kraft trat, wird der Kanton Wallis die reaktive (Juni bis August) und proaktive (September bis Januar) Regulierung fortsetzen, um eine dauerhafte Koexistenz von Mensch und Wolf zu ermöglichen und Konflikte zwischen der Berglandwirtschaft, dem Wild und den Grossraubtieren zu reduzieren. 

04.02.2025

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