Das Bundesamt für Umwelt hat die ersten Gesuche Graubündens zur proaktiven Regulation des Wolfsbestands vollständig bewilligt. In zwölf Rudeln dürfen Jungwölfe entnommen werden. Die Bündner Jägerschaft wird während der Hoch- und Sonderjagd erneut einbezogen.

Text: J&N
Quelle: Amt für Jagd und Fischerei, Kanton Graubünden
Der Kanton Graubünden hält in der Regulationsperiode vom 1. September 2026 bis zum 31. Januar 2027 an seiner bisherigen Praxis fest. Herdenschutz und proaktive Regulation trügen gemeinsam dazu bei, Konflikte zwischen Wolf und Nutztierhaltung zu begrenzen, heisst es in der Mitteilung des Amts für Jagd und Fischerei.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Jungwölfe präventiv entnommen werden, bevor erhebliche Schäden entstehen. Voraussetzung ist, dass der Nachwuchs im betreffenden Rudel bestätigt wurde.
Regulation in zwölf Rudeln bewilligt
«Am 26. August hat das BAFU die Gesuche des Kantons Graubünden zur proaktiven Regulation in 12 Rudeln bewilligt», wird Adrian Arquint, Co-Leiter des Amts für Jagd und Fischerei, in der Medienmitteilung zitiert. In diesen Rudeln dürfen bis zu zwei Drittel der bestätigten Jungtiere erlegt werden.
Vier weitere Rudel könnten ebenfalls reguliert werden, sofern der diesjährige Nachwuchs nachgewiesen werde. Zudem hat der Kanton die vollständige Entnahme des Calderas-Rudels in Mittelbünden beantragt. Dieses habe wiederholt Nutztiere aus fachgerecht geschützten Herden gerissen und erfülle damit die Kriterien für ein sogenanntes «unerwünschtes Verhalten». Abhängig von der weiteren Entwicklung der Schäden und der Rudelsituation würden zusätzliche Massnahmen geprüft, erklären die Verantwortlichen.
Jägerschaft wird einbezogen
Wie in den Vorjahren beteiligt der Kanton die Bündner Jägerinnen und Jäger während der Hoch- und Sonderjagd an der Wolfsregulation. Vorgaben zu den Regulationsgebieten, den Abläufen und den rechtlichen Rahmenbedingungen sollen in den kommenden Tagen auf der Website des Amts für Jagd und Fischerei veröffentlicht werden. Autorisierte Jägerinnen und Jäger würden zusätzlich per SMS informiert.
Bilanz folgt Ende Januar
Eine Einschätzung zur Entwicklung des gesamten Jahres sei derzeit verfrüht. Die Alpsaison sei noch nicht abgeschlossen, zudem stünden wichtige Erkenntnisse zur Bestandssituation aus. Das Amt will die entsprechenden Zahlen nach Abschluss der Regulationsperiode Ende Januar 2027 veröffentlichen und fachlich einordnen. «Ziel der vorgesehenen Massnahmen bleibt ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Wolf, der sowohl dem Schutz der Nutztiere als auch den Anforderungen des Artenschutzes Rechnung trägt», erklärt Adrian Arquint weiter in der Mitteilung.
29.08.2026