Jagdplanung für 2026/2027 festgelegt

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat die Jagdvorschriften für das Jagdjahr 2026/2027 festgelegt. Die Hochwildjagd startet am 1. September 2026, die Niederwildjagd bereits am 1. Juli 2026. Vorgesehen sind im neuen Jagdplan Abschüsse von 594 Rehen, 71 Hirschen und 11 Gämsen.

Im Jagdjahr 2026/2027 sollen im Kanton Appenzell Ausserrhoden 594 Rehe erlegt werden.

Text: J&N
Quelle: Kanton Appenzell Ausserrhoden

Der Regierungsrat des Kantons Appenzell Ausserrhoden hat die Jagdvorschriften 2026/2027 offiziell verabschiedet. Die Hochwildjagd auf Rothirsche und Gämsen dauert vom 1. bis 19. September 2026. Eine zweite Phase der Rotwildjagd ist zwischen dem 9. November und dem 5. Dezember 2026 vorgesehen. Die Niederjagd auf Rehe beginnt am 7. September und endet am 7. November 2026. Für Dachs, Fuchs und Wildschwein gilt eine längere Jagdperiode vom 1. Juli 2026 bis spätestens 28. Februar 2027. Der Jagdplan 2026/2027 sieht den Abschuss von 594 Rehen, 71 Hirschen und 11 Gämsen vor.

Rehwild bleibt stabil

«Der Rehbestand ist gesund und leicht ansteigend», schreibt der Kanton in seiner Medienmitteilung. Entsprechend bleibt die Abschussplanung gegenüber dem Vorjahr weitgehend unverändert. Konkret entfallen 330 Rehe auf den Jagdbezirk Hinterland, 153 auf das Mittelland und 111 auf das Vorderland.

Gamswild auf tiefem Niveau

Auch beim Gamswild zeigt sich eine stabile, wenn auch tiefe Bestandslage. Der Abschussplan sieht eine Schonung im Hinterland sowie eine Stabilisierung der Bestände im Mittel- und Vorderland vor. Insgesamt sind im ganzen Kanton 11 Gämsen zur Bejagung freigegeben, was leicht unter dem Vorjahreswert liegt.

Rotwild weiterhin hoch im Bestand

Beim Rotwild bleibt die Situation im überkantonalen Lebensraum der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und St.Gallen angespannt hoch, heisst es weiter in der Medienmitteilung. Seit 2016 werden Bestandeserhebungen und Jagdplanung zwischen den drei Kantonen koordiniert. Für Appenzell Ausserrhoden gelten unveränderte Vorgaben: Insgesamt sind mindestens 71 Stück Rotwild zum Abschuss freigegeben, darunter maximal dreizehn adulte männliche Hirsche (Stiere oder Spiesser).

05.06.2026

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