Der Kanton Bern hat den Abschuss des männlichen Wolfs M 574 verfügt. Die Massnahme soll jedoch erst in Kraft treten, wenn ein weiterer Riss eines ausreichend geschützten Nutztiers erfolgt oder das Tier gegenüber Menschen noch weniger Scheu zeigt.

Text: J&N
Quelle: Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion, Kanton Bern
Der Kanton Bern hat am 3. Juni 2026 den Abschuss des männlichen Wolfs M 574 verfügt. Wie die Wirtschafts-, Energie- und Umweltdirektion in einer Medienmitteilung schreibt, habe der Wolf innerhalb eines Monats in den Gemeinden Meiringen und Grindelwald fünf ausreichend geschützte Nutztiere gerissen. Zudem habe sich das Tier wiederholt innerhalb von Siedlungen aufgehalten und einen Verlust an Scheu gezeigt.
Nach Angaben des Kantons sei die vom Bund vorgeschriebene Schwelle für einen Einzelabschuss derzeit zwar noch nicht erreicht. Mit einem weiteren Riss eines geschützten Nutztiers werde diese jedoch erfüllt. Das Jagdinspektorat gehe davon aus, dass dies «bald der Fall sein könnte».
Verfügung tritt unter Bedingungen in Kraft
Die Abschussverfügung wird laut Mitteilung erst wirksam, sobald die Schwelle von sechs geschützten Nutztieren erreicht ist. Alternativ könne sie auch in Kraft treten, wenn der Wolf weiter an Scheu verliere und dadurch Menschen gefährden würde.
Der festgelegte Abschussperimeter umfasst die Gemeinden Meiringen, Grindelwald und Schattenhalb. Ausgenommen ist das eidgenössische Jagdbanngebiet Schwarzhorn. Der Abschuss müsse zudem «in direkter oder indirekter Verbindung mit einem Angriff auf Nutztiere stattfinden (in flagranti)», heisst es in der Mitteilung.
Die Verfügung ist bis zum 2. August 2026 befristet.
Beschwerde möglich
Gegen die Verfügung können beschwerdeberechtigte Verbände Beschwerde erheben. Einer allfälligen Beschwerde werde jedoch die aufschiebende Wirkung entzogen, erklären die Verantwortlichen in der Medienmitteilung.
05.06.2026