Die proaktive Wolfsregulierung findet vom 1. September bis 31. Januar statt. Bisher wurden 85 Wölfe in der Schweiz erlegt.
Text: Nathalie Homberger
Das neue Jagdgesetz sieht unter anderem vor, dass Wölfe jeweils vom 1. September bis zum 31. Januar präventiv reguliert werden können. Eine präventive Regulation eines Rudels erfolgt nur, wenn von ihm eine Gefahr für Nutztiere, Menschen und Wildtiere ausgeht und bestimme Kriterienerfüllt sein. Eine Regulierung darf demnach erfolgen, um:
- Schäden an landwirtschaftlichen Nutzieren, bei welchen die zumutbaren Herdenschutzmassnahmen umgesetzt wurden, zu verhüten,
- eine Gefährdung des Menschen zu verhindern, oder
- eine übermässige Senkung des regionalen Bestandes an wildlebenden Paarhufern zu verhüten.
Wie viele Wölfe aus einem Rudel entnommen werden dürfen ist abhängig vom Wolfsbestand.
Die Stiftung KORA hat die neuesten Zahlen zu den Wolfsentnahmen in der Schweiz veröffentlicht, welche bis und mit 7. Januar durchgeführt wurden.
- Kanton Graubünden: 46 Entnahmen
- Kanton Waadt: 6 Entnahmen
- Kanton Wallis: 30 Entnahmen
- Kanton St.Gallen: 3 Entnahmen
- Kanton Tessin: Abschüsse offen
10.01.2025