Während der ersten proaktiven Wolfsregulierung im vergangenen Jahr gehörten gemäss Medienberichten 11 erlegte Wölfe im Kanton Wallis nicht zu denjenigen Rudeln, die vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) zum Abschuss freigegeben waren. Dies ergaben Verwandtschaftsanalysen. Alle entnommenen Wölfe befanden sich jedoch innerhalb des bewilligten Abschussperimeters.
Text: Nathalie Homberger
Der Kanton Wallis hatte für die proaktive Wolfsregulierung 2023-2024 beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) die Bewilligung für die vollständige Entnahme von sieben Rudeln beantragt, was ungefähr 34 Wölfen aus einer geschätzten Population von 90 bis 120 Individuen entspricht. Schlussendlich erlegten die Wildhut und die Unterstützungsgruppe Jagd im Kanton Wallis 27 Wölfe. Wie nun der «Blick» berichtet, gehörten 11 der 27 entnommenen Wölfe nicht zu den vom BAFU zum Abschuss freigegebenen Rudeln. Dies belegen Verwandtschaftsanalysen aus dem Labor der Universität Lausanne, die «Blick» einsehen konnte.
Bei den 11 Wölfen handelt es sich um fünf Welpen und sechs ausgewachsene Wölfe. Die ausgewachsenen Tiere waren möglicherweise Einzeltiere auf Durchreise, die sich zum Zeitpunkt der Regulierung im Abschussperimeter aufgehalten haben. Die Analysen geben keine Hinweise auf ihre Abstammung. Die fünf Welpen gehörten zu Rudeln, deren Streifgebiet an das Territorium von zur Regulierung freigegebenen Rudeln grenzt.
Die Abschussgebiete werden vom jeweiligen Kanton definiert und vom Bundesamt für Umwelt bewilligt. Wie die Walliser Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere gegenüber dem «Blick» betont, dürfen Wölfe innerhalb des bewilligten Perimeters erlegt werden, und das unabhängig von ihrer genetischen Identität. Deshalb sind die Entnahmen rechtens.
25.11.2024