Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Waffenverordnung eröffnet. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Definition von Imitationswaffen, wesentliche Waffenbestandteile sowie administrative Abläufe im Vollzug.

Mit der Vernehmlassung zur Revision der Waffenordnung, welche am 24. Juni eröffnet wurde, will der Bundesrat die geltende Regelung konkretisieren und bestehende Unklarheiten beseitigen. Gleichzeitig sollen Verfahren effizienter gestaltet und die Rechtssicherheit erhöht werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 26. Oktober 2026.
Präzisere Abgrenzung
Im Fokus der Revision stehen Imitationswaffen, die echten Feuerwaffen zum Verwechseln ähnlich sehen können und deshalb dem Waffengesetz unterstellt sind. Der Erwerb ist Erwachsenen vorbehalten. Zudem gelten Bewilligungspflichten für Einfuhr und bestimmte Handelsvorgänge. Die bisherige Definition habe in der Praxis zu Unsicherheiten geführt, heisst es in der Mitteilung. Künftig solle die Definition präzisiert werden: Eine Verwechslungsgefahr liege nur noch vor, wenn eine fachkundige Person den Unterschied nicht auf den ersten Blick erkennen könne. Dadurch, so die Verantwortlichen, dürften sich Verfahren vereinfachen und der Aufwand bei Polizei- und Justizbehörden sinken, heisst es weiter.
Im Nachgang zur Annahme der Motion Rieder 25.3256 prüft der Bund zusätzliche Schritte im Umgang mit Imitationswaffen. Das Bundesamt für Polizei (fedpol) soll dabei insbesondere mögliche Massnahmen gegenüber ausländischen Anbietern analysieren. Diskutiert wird unter anderem eine verstärkte Deklarationspflicht bei Online-Angeboten. Die Arbeiten erfolgen in Abstimmung mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), insbesondere im Bereich der Produktsicherheit. Eine Umsetzung solcher Massnahmen wäre laut Mitteilung erst im Rahmen einer späteren Revision des Waffengesetzes möglich.
Anpassungen bei Waffenbestandteilen
Ein weiterer Schwerpunkt der Vorlage betrifft die Definition wesentlicher Waffenbestandteile. Diese unterliegen denselben Bewilligungs- und Markierungspflichten wie komplette Waffen und sind damit für die Kontrolle von Herstellung und Handel relevant. Aufgrund moderner, modularer Waffensysteme sieht der Bundesrat Anpassungsbedarf. Besonders betroffen sind das Griffstück und der Verschluss, deren rechtliche Einordnung präzisiert werden soll.
Vereinfachung administrativer Abläufe
Auch im Bereich der Importbewilligungen sind Anpassungen vorgesehen. Künftig soll das Bundesamt für Polizei (fedpol) gewerbsmässige Einfuhrbewilligungen für bestimmte Waffen erteilen können, damit diese an Messen oder Auktionen in der Schweiz präsentiert und verkauft werden dürfen. Die bestehenden materiellen Voraussetzungen für Erwerb und Besitz bleiben unverändert. Die Neuerung betrifft vor allem die Vereinfachung der Abläufe. Die Bewilligungen sollen mit Auflagen verbunden werden, etwa zur Anzahl der eingeführten Waffen oder zur zeitlichen Begrenzung des Aufenthalts in der Schweiz. Die Kontrolle erfolgt in Zusammenarbeit mit den kantonalen Behörden.
24.06.2026