Mit dem neuen kantonalen Massnahmenplan Wildschwein will der Kanton Aargau die Wildschweinschäden in der Landwirtschaft gezielt reduzieren, die jagdliche Effizienz steigern und die Bestände regulieren. Der Plan tritt am 1. Juli 2025 in Kraft und bringt für Jagdgesellschaften je nach Schadenssituation differenzierte Verpflichtungen. Der Aargauische Jagdschutzverein unterstützt den Plan grundsätzlich.

Text: Nathalie Homberger
Quelle: Kanton Aargau & ajv.ch
Mit dem kantonalen Massnahmenplan Wildschwein konkretisiert der Aargau seine Strategie zur Regulierung der Schwarzwildbestände und zur Schadensvermeidung in der Landwirtschaft. Die neue Regelung ersetzt den bisherigen Plan aus dem Jahr 2014 und basiert auf Erkenntnissen aus Pilotprojekten und überregionalen Erfahrungen. Ziel ist es, grosse und ausserordentliche Wildschäden zu verhindern, jagdliche Rechte und Pflichten klar zu regeln und durch effizientere Jagdmethoden die Bestandsregulierung zu verbessern.
Der Massnahmenplan unterscheidet zwei Schadensstufen: Stufe 1 bei grossen Schäden (über 75 % des Jahrespachtzinses) und Stufe 2 bei ausserordentlichen Schäden (über 200 %). Für beide Stufen gelten gestaffelte jagdliche Verpflichtungen, wie etwa eine intensivierte Feldjagd, verstärkter Frischlingsabschuss oder koordinierte Bewegungsjagden. In Stufe 2 – bei Schäden über 200 % – kommen zusätzliche Eingriffe, etwa durch Lebendfang (in Vorbereitung eines ASP-Ausbruchs) oder personelle Unterstützung durch den Kanton, zur Anwendung.
Ein zentrales Element ist die Förderung der revierübergreifenden Intervalljagd: Wechsel von Jagdruhephasen mit gebündelten, intensiven Bewegungs- und Pirschjagden. Ziel ist es, Rottenstrukturen zu erhalten und zugleich den Zuwachs wirksam abzuschöpfen. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Abschuss junger Tiere (Frischlinge, Überläufer) und weiblicher Stücke, während mehrjährige Keiler geschont werden sollen. Auch der begrenzte Einsatz von Nachtzielgeräten ist in definierten Fällen erlaubt.
Nachtjagd
Der Kanton Aargau erlaubt die Ansitzjagd an der Kirrung vom 1. Oktober bis Ende Februar, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind: Pro 150 Hektar Wald ist eine Kirrung zulässig, ausschliesslich mit natürlichem Futter wie Eicheln, Bucheckern, Äpfeln, Birnen oder Mais. Das Kirrgut darf ab dem 1. Oktober ausgebracht werden, jedoch nur in kleinen Mengen (max. 500 g/Tag), versteckt und schwer zugänglich für andere Wildtiere. Kirrungen am Waldrand sind untersagt, ebenso wie Ablenkfütterungen. Die Ansitzjagd an Kirrungen ist auf Wildräume mit überdurchschnittlichen Wildschäden beschränkt, welche von der kantonalen Fachstelle definiert werden.
Pflichten und Konsequenzen für Jagdgesellschaften
Je nach Stufe gelten klare Verpflichtungen wie koordinierte Bewegungsjagden, Pflicht zur Feldpirsch, Reduktion von Frischlingen oder Teilnahme an Weiterbildungen. Erfüllen Jagdgesellschaften ihre Aufgaben nicht nachweislich, droht eine anteilsmässige Übernahme der Wildschadenskosten – im Extremfall sogar die Kündigung des Pachtvertrags durch das Departement.
JagdAargau begrüsst den Plan mit Vorbehalten
Der Aargauische Jagdschutzverein (AJV) zeigt sich mit dem revidierten Massnahmenplan grundsätzlich einverstanden, auch wenn nicht alle Änderungswünsche umgesetzt wurden. Insbesondere beim Nachtjagdverbot konnten laut dem AJV wichtige Verbesserungen erreicht werden. Vereinfachungen im Vollzug seien ein positiver Schritt. In seiner Stellungnahme ruft der Verband die Jägerschaft dazu auf, die Massnahmen engagiert umzusetzen und eine saubere Abgangsstatistik zu führen – als Basis für künftige Einflussnahme. Offen bleibt, ob politische Vorstösse wie die Interpellation von Nationalrat Thomas de Courten oder eine mögliche Stellungnahme des BAFU Auswirkungen auf den Plan haben werden.
Jägerschaft gefordert.
Es wird sich zeigen, ob der Aargauer Massnahmenplan Wildschwein die Weichen für ein flächendeckendes, wirkungsvolles und zugleich verantwortungsvolles Wildschweinmanagement stellt. Die Jägerschaft ist jedenfalls gefordert.
Hier finden Sie den ganzen Massnahmenplan.
01.07.2025