Die Initiative «Zum Schutz von Mensch, Haus- und Nutztier vor dem Wolf» kommt nicht vors Volk. Die nötige Anzahl gültiger Unterschriften wurde nicht erreicht.
Quelle: Bundeskanzlei / www.wolfsinitiative.ch
Im Mai 2023 wurde im Bundesblatt die Unterschriftensammlung zur eidgenössische Volksinitiative «Zum Schutz von Mensch, Haus- und Nutztier vor dem Wolf» gestartet. Wie die Bundeskanzlei nun mitteilt, wurden bis zum 2. November 2024 die nötigen 100’00 gültigen Unterschriften nicht eingereicht, weshalb die Initiative nicht vors Volk kommt.
Das Initiativkomitee, bestehend aus sieben Privatpersonen, wollte einen neuen Absatz im Artikel 79 in der Bundesverfassung. Darin sollte es heissen, dass der Wolf nur noch auf dem Gebiet des Schweizerischen Nationalparks geschützt sein sollte. Im übrigen Gebiet der Schweiz hätten die Wölfe als ganzjährig jagdbare Art gelten sollen.
13.11.2024