Gesetzliche Vorgabe nicht erfüllt

Die Gesetzliche Vorgabe für den Abschuss eines Wolfs im Berner Jura ist nicht erfüllt. Die gerissenen Nutztiere waren nicht ausreichend geschützt.

Veröffentlicht am 06.10.2023

In den Gemeinden Courtelary, Corgémont, Orvin, Roches, Cormoret und Renan im Kanton Bern hat ein Wolf in den vergangenen Wochen mutmasslich 28 Schafe und Ziegen sowie ein neugeborenes Kalb gerissen. Wie der Kanton Bern nun mitteilt, war keines der Nutztiere mit ausreichenden Herdenschutzmassnahmen gegen Wolfsangriffe geschützt.

Die rechtliche Situation präsentiert sich wie folgt:

  • Die Kantone können Abschüsse verfügen, wenn das Abschusskontingent erreicht ist.
  • In Gebieten mit früherer Wolfspräsenz zählen nur ausreichend geschützte Tiere zum Abschusskontingent für einen Einzelwolf.
  • Zum heutigen Zeitpunkt ist deshalb die gesetzliche Vorgabe für einen Abschuss eines Wolfs im Berner Jura nicht erfüllt.

Herdenschutzmassnahmen sind sowohl für ein Nebeneinander von Wolf und Nutztieren wie auch für Abschüsse von Wölfen eine grundlegende Voraussetzung, schreibt der Kanton Bern. Das Amt für Landwirtschaft und Natur ruft Nutztierhalterinnen und -halter auf, dem Herdenschutz grösste Aufmerksamkeit zu widmen und die kostenlosen Beratungen des Kantons in Anspruch zu nehmen.

Quelle: Kanton Bern
Symbolbild: Pexels

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